Allgemeine Geschäftsbedingungen

Advergo Group – Beratung, Wachstumsinkubation und Beteiligungsmanagement In d. Dalheimer Wiese 1, 55120 Mainz E-Mail: info@advergo.de Geschäftsführung: Mohan Samuel Virmani A. GRUNDLAGEN § 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand sind strategische Beratung, Marketing-, SEO-, Digitalisierungs- und Umsetzungsleistungen. (2) Bei laufenden Betreuungs-, Inkubator- oder Retainer-Leistungen handelt es sich um kontinuierliche Dienstleistungen und nicht um werkvertragliche Erfolgsschulden. (3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. (4) Auch bei vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, da dieser von externen Faktoren (Markt, Wettbewerb, Plattformen, Budget, Technik) abhängig ist. § 2 Verantwortung & Grundlagen (1) Strategische, wirtschaftliche und operative Entscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. (2) Der Kunde erkennt an, dass Ergebnisse nicht ausschließlich durch Leistungen des Auftragnehmers bestimmt werden. B. LEISTUNG § 3 Leistungsumfang (1) Leistungen erfolgen nach fachlichem Ermessen und nach aktuellem Stand der Technik. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Methoden, Tools und Prozesse anzupassen, sofern dies dem Projektziel dient. (3) Ein bestimmter Projekterfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet, auch wenn einzelne Maßnahmen branchenüblich mit bestimmten Ergebnissen verbunden sein können. § 4 Marketing & SEO (1) Marketing- und SEO-Leistungen unterliegen dynamischen, extern gesteuerten Systemen (z. B. Google, Meta, TikTok). (2) Diese Systeme können jederzeit ohne Einfluss des Auftragnehmers verändert werden. (3) Eine Garantie für Rankings, Sichtbarkeit, Traffic, Leads oder Umsatz wird ausdrücklich ausgeschlossen. (4) Geschuldet ist ausschließlich eine fachgerechte Planung, Umsetzung und Optimierung nach aktuellem fachlichen Standard. (5) Eine Rückforderung der Vergütung aufgrund ausbleibender wirtschaftlicher Ergebnisse ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wurde. § 5 Drittplattformen Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Sperrungen oder technische Störungen durch Drittplattformen oder externe technische Systeme. C. MITWIRKUNG & PROJEKTABLAUF § 6 Mitwirkungspflichten (1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereit. (2) Verzögerungen führen zu: Fristverlängerung Anpassung des Zeitplans ggf. zusätzlichem Aufwand (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Projekte in eine Warteschlange zu verschieben, solange Mitwirkungspflichten nicht erfüllt sind. § 7 Projektpause (1) Bei fehlender Mitwirkung trotz Aufforderung kann das Projekt pausiert werden. (2) Während der Pause verlängern sich alle Fristen entsprechend. (3) Eine Haftung für daraus entstehende Verzögerungen ist ausgeschlossen. (4) Während einer projektbedingten Pause bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. D. ABNAHME § 8 Abnahme (1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt. (2) Die Nutzung der Leistung gilt als konkludente Abnahme. (3) Teilweise oder vollständige Nutzung einzelner Leistungsteile gilt als Abnahme dieser jeweiligen Teile. (4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (5) Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie konkret, nachvollziehbar und reproduzierbar sind. E. VERGÜTUNG § 9 Vergütung & Fälligkeit (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. (2) Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung fällig. (3) Der Vergütungsanspruch entsteht auch bei teilweiser Leistung, sofern diese nutzbar oder in Anspruch genommen wurde. § 10 Zahlungsverzug 1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Beträge auszusetzen. (2) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Rate mehr als 7 Kalendertage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte noch offene Restforderung aus dem Vertragsverhältnis zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. (3) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei (2) Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer zusätzlich berechtigt: die gesamte verbleibende Vertragsvergütung sofort fällig zu stellen sämtliche Leistungen dauerhaft oder vorübergehend einzustellen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (4) Mahnungen sind für die Ausübung der Rechte nach Abs. (2) und (3) nicht erforderlich. (5) Während eines Zahlungsverzugs des Kunden besteht keine Leistungspflicht des Auftragnehmers; ein Verzug des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
§ 11 Ratenzahlung (1) Ratenzahlungen stellen ausschließlich eine Stundung der Gesamtforderung dar. (2) Der Gesamtbetrag bleibt unabhängig von der Zahlungsweise vollständig geschuldet. F. HAFTUNG § 12 Haftung (1) Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste oder mittelbare Schäden ausgeschlossen. (5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. G. SONSTIGES § 13 Kommunikation E-Mail ist verbindlicher Kommunikationsweg. § 14 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Mainz, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. § 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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